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ThomEs-Werbung Impressum, AGB, Datenschutz


IMPRESSUM / DATENSCHUTZ / RECHTLICHE HINWEISE:

Inh. Dipl. Kom. Des. Thomas Bayer

Thomas Bayer
T-W, ThomEs-Werbung
Helmstedter Straße 26

10717 Berlin
(Bitte um telefonische Terminabsprache)

030 - 895 420 60
0176 434 22 456

> www.thomEs-werbung.de

USt-IdNr.: DE244873443



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Quelle: anwalt.de
  

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Inh. Dipl. Kommunikationsdesigner Thomas Bayer
  
Thomas Bayer
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10717 Berlin

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RECHTLICHE HINWEISE zur Website www.thomes-werbung.de:
ThomEs-Werbung (T-W), Inh. Thomas Bayer

Alle auf der Website www.thomes-werbung.de enthaltenen Angabe und Informationen wurden von T-W, Inh. Thomas Bayer sorgfältig recherchiert und geprüft. Trotz aller Sorgfalt kann T-W, Inh. Thomas Bayer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen. Im Falle einer dennoch möglich stattfindenen Beanstandung / Abmahnung bitten wir Sie um eine mündlich / schriftliche Kontakt- aufnahme an die T-W, Inh.Thomas Bayer, um eventuelle Fehler zu beheben. Des Weiteren haftet T-W, Inh. Thomas Bayer nicht für Inhalte Dritter, die außerhalb des Verantwortungsbereichs mittels
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Rechtswirksamkeit:
Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebotes der T-W, Inh. Thomas Bayer. Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieses Textes des geltenden Rechtslage nicht mehr odernicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart, sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt ausschlie ßlich deutsches Recht.

Hinweis:
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Externe Verweise und Links:
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VERTRAGSBEDINGUNGEN:

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte:
1.1. Der dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungs- rechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Designers sind als persönliche,geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Ohne Zustimmung des Designers dürfen seine Arbeiten ein- schließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

1.4. Die Werke des Desingers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/ Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.

1.5. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt sind honorar- pflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des Designers.

1.6. Die Übertagung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Designers.

1.7. Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.

2. Honorar:
2.1. Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet der Designer
a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) das Werkzeichnungshonorar.

2.2. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Designer ein Abschlagshonorar.

2.3. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer.

2.4. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2.6. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

2.7. Honorare sind Nettobeträge, die zuzügtich der Mehrwertsteuer zuentrichten sind.

3. Zusatzteistungen, Neben- und Reisekosten:
3.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen, sowie andere Zusatzleistungen. (Manuskriptstudien, Produktionsüber- wachung u.a.) werden nach Absprache, nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten
(z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/ Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

3.4. Die Vergabe von kreativen Fremdienstleistungen (z.B. Foto- aufnahmen, Modelle oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druck- ausführung, Versand) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber / Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.5. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber / Verwerter den Designer von hieraus resultierenden Verblindlichkeiten frei.

3.6. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, für die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr:

4.1. An den Arbeiten des Designers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

4.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und zur Rechnung des Auftraggebers / Verwerters.

5. Korrektur und Produktionsüberwachung:
5.1. Vor Produktionsbeginn sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegendie vom Kunden zu unterschreiben sind.

5.2. Die Produktion wird vom Designer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Designer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

5.3. Nach den unterschriebenen Angebot des Auftraggebers wird der Druckauftrag freigegeben, der Auftraggeber haftet für freige- gebene Fehler.

6. Haftung:
6.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiteit wird vom Designer nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

6.2. Der Auftraggeber / Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

6.3. Soweit der Designer auf Veranlassung desAuftraggebers / Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, stellt er ihn von der Haftung frei.

7. Belegexemplare: Von vervielfältigten Werken sind dem Designer mindestens 2-3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner
Eigenwerbung verwenden darf.

8. Gestaltungsfreiheit:
8.1. Für den Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

8.2 Die dem Designer überlassenen Vorlagen (z.B Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber / Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.




RESPONSIVES INTERNET DESIGN UND PROGRAMMIERUNG + PRINTSACHEN  -  ThomEs-Werbung, Helmstedter Straße 26, 10717 BERLIN, 3. ETAGE VH

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