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VERTRAGSBEDINGUNGEN/ IMPRESSUM:

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte:
1.1. Der dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag
(Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auf-
trag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungs-
rechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werk-
vertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Designers
> sind als persönliche,geistige Schöpfungen durch das Urheber-
rechtgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart
gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
1.3. Ohne Zustimmung des Designers dürfen seine Arbeiten ein-
schließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei
der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
1.4. Die Werke des Desingers dürfen nur für die vereinbarte
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang
verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als
Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftrags-
erteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in
dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der
Auftraggeber/ Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
1.5. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder
Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt sind honorar-
pflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des Designers.
1.6. Die Übertagung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der Einwilligung des Designers.
1.7. Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein
Auskunftsanspruch zu.


2. Honorar:
2.1. Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des
Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese
Leistung berechnet der Designer
a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) das Werkzeichnungshonorar.
2.2. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und
werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Designer
ein Abschlagshonorar.
2.3. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorar-
empfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer.
2.4. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie
Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus
technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar,
sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies
ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.6. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind
ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist
das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles
fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen
längeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.7. Honorare sind Nettobeträge, die zuzügtich der
Mehrwertsteuer zuentrichten sind.


3. Zusatzteistungen, Neben- und Reisekosten:
3.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage
weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen, sowie
andere Zusatzleistungen. (Manuskriptstudien, Produktionsüber-
wachung u.a.) werden nach Absprache, nach Zeitaufwand
gesondert berechnet.
3.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit
Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische
Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen,
Layoutsatz) sind zu erstatten.
3.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/
Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung
erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
3.4. Die Vergabe von kreativen Fremdienstleistungen (z.B. Foto-
aufnahmen, Modelle oder die Vergabe von Fremdleistungen im
Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druck-
ausführung, Versand) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit
dem Auftraggeber / Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen
Namen und auf dessen Rechnung vor.
3.5. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers /
Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der
Auftraggeber / Verwerter den Designer von hieraus resultierenden
Verblindlichkeiten frei.
3.6. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung
fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, für die zuzüglich
Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr:
4.1. An den Arbeiten des Designers werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
4.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr
und zur Rechnung des Auftraggebers / Verwerters.


5. Korrektur und Produktionsüberwachung:
5.1. Vor Produktionsbeginn sind dem Designer Korrekturmuster
vorzulegendie vom Kunden zu unterschreiben sind.
5.2. Die Produktion wird vom Designer nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung,
so ist der Designer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu
treffen und Weisungen zu erteilen.
5.3. Nach den unterschriebenen Angebot des Auftraggebers wird
der Druckauftrag freigegeben, der Auftraggeber haftet für freige-
gebene Fehler.


6. Haftung:
6.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche
Zulässigkeit seiner Arbeiteit wird vom Designer nicht übernommen,
gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
6.2. Der Auftraggeber / Verwerter übernimmt mit der Genehmigung
der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
6.3. Soweit der Designer auf Veranlassung desAuftraggebers /
Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen
Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und
Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt
dem Auftraggeber / Verwerter.
Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe
in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, stellt er ihn von
der Haftung frei.

7. Belegexemplare:
Von vervielfältigten Werken sind dem Designer mindestens
2-3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch
im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.


8. Gestaltungsfreiheit:
8.1. Für den Designer besteht im Rahmen des Auftrags
Gestaltungsfreiheit.
8.2 Die dem Designer überlassenen Vorlagen (z.B Texte,
Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der
Auftraggeber / Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.


RECHTLICHE HINWEISE / IMPRESSUM:


ThomEs-Werbung (T-W), Inh. Thomas Bayer

Alle auf der Website www.thomes-werbung.de enthaltenen Angabe
und Informationen wurden von T-W, Inh. Thomas Bayer sorgfältig
recherchiert und geprüft. Trotz aller Sorgfalt kann
T-W, Inh. Thomas Bayer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität keine Gewähr übernehmen.

Im Falle einer dennoch möglich stattfindenen Beanstandung /
Abmahnung bitten wir Sie um eine mündlich / schriftliche Kontakt-
aufnahme an die T-W, Inh.Thomas Bayer,um eventuelle Fehler
zu beheben.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart,
sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist,
der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Zivilprozessordnung verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist.
Es gilt ausschlie ßlich deutsches Recht.

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